Die Vorteile einer breiten Struktur
Die Reform des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) ist eines der großen Reformprojekte der rheinland-pfälzischen Legislaturperiode 2021-2026. Zusammen mit der Landesregierung beteiligen sich an der Reform mehrere rheinland-pfälzische Behörden, Verbände und Institutionen.
Zu Beginn stand die Analyse, welche Vorgaben der Verfassungsgerichtshof (VerfGH) in seinem komplexen Urteil vom 16. Dezember 2020 genau gemacht hat und welche Wege zu einer Umsetzung offen stehen. Betrachtet wurde Randnummer für Randnummer. Die zentralen Sätze der Entscheidung wurden dann in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden in einer sog. Zitatesammlung aufbereitet. Die Zitatesammlung enthält an manchen Stellen die Interpretationen von Landesregierung und Spitzenverbänden. (siehe: Das Urteil verstehen)
Der VerfGH hat in seiner Entscheidung eine Neuausrichtung des KFA vorgegeben. Derzeit gilt ein sog. stabilisiertes Steuerverbundsystem: Sein Ausgangspunkt sind die erwarteten Steuereinnahmen von Land und Kommunen. Dieses System wird seit dem 1. April 1958 angewandt. Das neue System, so hat es der VerfGH vorgegeben, muss einen anderen Ausgangspunkt haben: Zuerst sind die Aufgaben und Bedarfe der Kommunen und des Landes zu ermitteln. Dann wird unter Berücksichtigung der Einnahmen des Landes und der kommunalen Einnahmemöglichkeiten die Höhe der nötigen Mittel abgeleitet. Es entsteht ein sog. bedarfsorientierter oder bedarfsgerechter KFA.
Der neue Ansatz ist in seiner praktischen Umsetzung alles andere als trivial. Die Notwendigkeit, die kommunalen Aufgaben (Pflichtaufgaben, freiwillige Aufgaben etc.) zu erfassen und die Bedarfe zu ermitteln, erweist sich als sehr anspruchsvoll.
Ministerien, Behörden, kommunale Spitzenverbände
Die Landesregierung hat für das Erarbeiten der Reform eine breite Struktur aufgestellt.
An oberer Stelle steuern das Innenministerium (federführend) und das Finanzministerium die Reform. Beide Ressorts führen gemeinsam die sog. Lenkungsgruppe.
Eng eingebunden ist das Statistische Landesamt (StaLa). Sein Sachverstand im Umgang mit komplexen Datensätzen ist fundamental für die Erfassung der kommunalen Bedarfe.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) verfügt über reiches Wissen über die kommunalen Gegebenheiten vor Ort. Bei der ADD angesiedelt ist die Kommunalaufsicht, der die Kommunen ihre Haushalte vorlegen müssen.
Der Landesrechnungshof (LRH) hat eine Rolle als überparteilicher Außenstehender und analysiert die Haushaltsführung und die finanzielle Entwicklung der Kommunen und des Landes. Die Einbindung des Rechnungshofs hat der VerfGH in seinem Urteil empfohlen (Randnummer 109).
Die drei kommunalen Spitzenverbände nehmen an vielen Sitzung teil und bringen ihren Sachverstand und ihre Interessen ein. Es sind der Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz (GStB), der Landkreistag Rheinland-Pfalz und der Städtetag Rheinland-Pfalz.
Über den Gesetzentwurf entscheidet der Landtag
Es wird schließlich die Aufgabe der Landesregierung sein, die konkrete Form der Neuordnung zu erarbeiten, sie in einem Gesetzentwurf abzubilden und diesen dann dem rheinland-pfälzischen Landtag als dem Gesetzgeber vorzulegen. Eine Neuregelung ist laut Gericht zum 1. Januar 2023 zu treffen. Das Gesetzgebungsverfahren mit erster und zweiter Beratung im Landtag und in den Ausschüssen sowie im Kommunalen Rat wird voraussichtlich im 4. Quartal 2022 abgeschlossen werden, nachdem es im 2. Quartal eingeleitet worden ist.